Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung von Feierflow · Fassung 1.0 (Oktober 2026) · Als PDF herunterladen
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Feierflow ist eine webbasierte Software für Hochzeits- und Eventdienstleister. Anbieter ist Andreas Singer, handelnd unter „Feierflow“, Reutlichweg 24, 95111 Rehau, Telefon: +49 178 53 93 124, E-Mail: kontakt@feierflow.de (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung von Feierflow zwischen dem Anbieter und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Feierflow richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, Feierflow für seine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zu nutzen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
§ 2 Vertragsschluss und Konto
(1) Der Vertrag über die kostenlose Nutzung kommt zustande, wenn der Kunde sich in Feierflow registriert, diese AGB akzeptiert und seine E-Mail-Adresse bestätigt. Der Vertrag über ein kostenpflichtiges Paket kommt zustande, wenn der Kunde in Feierflow ein Paket auswählt und den Bestellvorgang beim Zahlungsdienstleister abschließt.
(2) Der Kunde hat bei der Registrierung wahre und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Besteht der Verdacht, dass Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben, hat der Kunde das Passwort unverzüglich zu ändern und den Anbieter zu informieren.
(3) Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags besteht nicht.
§ 3 Leistungen des Anbieters
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden Feierflow für die Vertragslaufzeit über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service). Der Leistungsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Beschreibung des gewählten Pakets in der App. Dazu gehören je nach Paket insbesondere die Verwaltung von Anfragen, Kontakten und Terminen, das Erstellen von Angeboten, Verträgen und Rechnungen, Anfrageformulare für die Website des Kunden, automatisierte E-Mails sowie eine Dateiablage mit dem im Paket genannten Speicherplatz.
(2) Die Software wird in ihrer jeweils aktuellen Fassung bereitgestellt. Der Anbieter entwickelt Feierflow laufend weiter und darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, soweit die vertraglich geschuldeten Kernfunktionen des gebuchten Pakets im Wesentlichen erhalten bleiben und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Als „bald verfügbar“ gekennzeichnete Funktionen sind nicht Vertragsbestandteil.
(3) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht nicht. Ausgenommen sind insbesondere Zeiten notwendiger Wartung, die nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten stattfindet, sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfälle von Internet- oder Hosting-Anbietern, höhere Gewalt).
(4) Der Anbieter sichert die gespeicherten Daten täglich verschlüsselt. Die Sicherungskopien werden 30 Tage aufbewahrt. Unabhängig davon empfiehlt der Anbieter dem Kunden, seine Daten regelmäßig über die Exportfunktion selbst zu sichern.
(5) Der Anbieter kann zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einsetzen (z. B. für Hosting, Datenbank und E-Mail-Versand). Eine aktuelle Liste ist im Vertrag zur Auftragsverarbeitung enthalten.
§ 4 Kostenlose Testphase
(1) Neue Kunden können Feierflow zunächst kostenlos und mit vollem Funktionsumfang testen. Für Registrierungen bis zum 31.12.2026 läuft die kostenlose Zeit bis einschließlich 31.12.2026, mindestens jedoch 30 Tage ab Registrierung; für spätere Registrierungen 30 Tage ab Registrierung. Funktionen, die als „bald verfügbar“ gekennzeichnet sind, sind ausgenommen.
(2) Die Testphase endet automatisch. Eine Kündigung ist nicht erforderlich, und es entstehen keine Kosten, solange der Kunde kein kostenpflichtiges Paket abschließt. Nach Ablauf der Testphase ist die Nutzung nur mit einem kostenpflichtigen Paket möglich; die gespeicherten Daten bleiben erhalten und können weiterhin exportiert werden.
(3) Schließt der Kunde während der Testphase ein Paket ab, beginnt die Zahlungspflicht erst mit dem Ende der Testphase.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss in der App angezeigten Preise. Derzeit: „Start“ 15 € monatlich bzw. 150 € jährlich, „Profi“ 25 € monatlich bzw. 250 € jährlich, „Business“ 35 € monatlich bzw. 350 € jährlich. Alle Preise verstehen sich netto; soweit Umsatzsteuer anfällt, wird sie zusätzlich berechnet und auf der Rechnung ausgewiesen.
(2) Kunden, die ihr Paket bis zum 31.12.2026 abschließen, erhalten den in der App als „Gründerpreis“ ausgewiesenen Preis. Der Gründerpreis gilt dauerhaft, solange das Abonnement ohne Unterbrechung fortbesteht. Er entfällt, wenn das Abonnement endet und später neu abgeschlossen wird.
(3) Das Entgelt ist jeweils im Voraus für den gewählten Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den dort angebotenen Zahlungsarten. Soweit Stripe dabei als Wiederverkäufer (Merchant of Record) auftritt, erfolgen Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung durch Stripe; die Leistungen nach diesen AGB erbringt weiterhin der Anbieter. Rechnungen werden elektronisch per E-Mail übermittelt und sind im Kundenportal abrufbar.
(4) Wechselt der Kunde während eines laufenden Abrechnungszeitraums in ein anderes Paket, wird die Differenz anteilig verrechnet.
(5) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform und Ablauf einer Frist von mindestens 7 Tagen sperren, bis die offene Forderung beglichen ist. Die Daten des Kunden bleiben während der Sperre erhalten.
(6) Der Anbieter kann die Preise mit Wirkung für künftige Abrechnungszeiträume ändern. Er kündigt Preiserhöhungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Der Gründerpreis nach Absatz 2 ist von Preiserhöhungen ausgenommen, soweit nicht gesetzliche Änderungen (z. B. der Umsatzsteuer) betroffen sind.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Kostenpflichtige Pakete laufen je nach Wahl des Kunden einen Monat oder ein Jahr und verlängern sich automatisch um den gleichen Zeitraum, wenn sie nicht vorher gekündigt werden.
(2) Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, ohne Einhaltung einer weiteren Frist. Die Kündigung erfolgt in der App unter „Einstellungen → Passwort & Account → Feierflow kündigen“, im Kundenportal des Zahlungsdienstleisters oder in Textform (z. B. per E-Mail) an den Anbieter. Der Kunde erhält eine Bestätigung der Kündigung per E-Mail. Bis zum Ende des bezahlten Zeitraums kann er die Kündigung in der App zurücknehmen.
(3) Der Anbieter kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen.
(4) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen § 7 verstößt oder mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsentgelten in Verzug ist.
(5) Der Kunde kann sein Konto jederzeit in der App löschen. Mit der Löschung endet der Vertrag sofort; bereits gezahlte Entgelte werden nicht anteilig erstattet.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für alle Inhalte verantwortlich, die er in Feierflow speichert oder darüber versendet, insbesondere für Angebote, Verträge, Rechnungen, Vorlagen, E-Mails, Fragebögen und Formulare. Er stellt sicher, dass diese Inhalte und ihre Nutzung nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.
(2) Feierflow stellt Muster und Vorlagen (z. B. für Verträge, Rechnungen, Widerrufsbelehrungen und E-Mails) als unverbindliche Hilfe bereit. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Der Kunde prüft vor der Verwendung selbst oder durch einen Berater, ob die Inhalte für seinen Einzelfall rechtlich zutreffend und vollständig sind, insbesondere Preise, Steuerangaben, Pflichtangaben auf Rechnungen und Widerrufsbelehrungen.
(3) E-Mails an seine Kunden versendet der Kunde über sein eigenes, in Feierflow verbundenes E-Mail-Postfach. Er darf Feierflow nicht für unerlaubte Werbung (Spam), für den Versand rechtswidriger Inhalte oder in einer Weise nutzen, die den Betrieb oder die Sicherheit von Feierflow beeinträchtigt. Automatisierte Zugriffe außerhalb der bereitgestellten Schnittstellen sind nicht gestattet.
(4) Bindet der Kunde ein Feierflow-Anfrageformular auf seiner Website ein, ist er für die rechtlich erforderlichen Angaben auf seiner Website verantwortlich, insbesondere für Impressum und Datenschutzerklärung.
(5) Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, kann der Anbieter betroffene Inhalte sperren oder den Zugang vorübergehend einschränken, soweit dies zur Abwehr von Schäden erforderlich ist. Der Anbieter informiert den Kunden darüber unverzüglich.
§ 8 Daten des Kunden und Datenschutz
(1) Alle Daten, die der Kunde in Feierflow speichert, bleiben seine Daten. Der Anbieter nutzt sie ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen.
(2) Soweit der Kunde personenbezogene Daten Dritter (z. B. seiner Kunden) in Feierflow verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. Hierfür schließen die Parteien den in der App unter „Einstellungen → Datenschutz, AV-Vertrag & AGB“ bereitgestellten Vertrag zur Auftragsverarbeitung ab, der diesen AGB vorgeht, soweit er abweichende Regelungen enthält.
(3) Der Kunde kann seine Daten jederzeit, auch nach Ablauf der Testphase oder eines Abonnements, über die Exportfunktion vollständig herunterladen.
(4) Nach Ende eines kostenpflichtigen Vertrags bleibt das Konto mit eingeschränktem Zugang bestehen, bis der Kunde es löscht. Konten ohne aktives Paket, auf die seit mehr als zwölf Monaten nicht zugegriffen wurde, darf der Anbieter löschen, nachdem er den Kunden mindestens vier Wochen vorher per E-Mail darauf hingewiesen hat. Mit der Löschung eines Kontos werden alle darin gespeicherten Daten gelöscht; aus den Sicherungskopien verschwinden sie innerhalb von 30 Tagen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters (z. B. für Rechnungen) bleiben unberührt.
(5) Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden selbst enthält die Datenschutzerklärung von Feierflow unter app.feierflow.de/datenschutz.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare Recht, Feierflow im Rahmen dieser AGB für eigene Zwecke zu nutzen. Eine Weitergabe der Zugänge an Dritte oder eine Untervermietung ist nicht gestattet; Mitarbeitende des Kunden dürfen Feierflow nutzen, soweit das gebuchte Paket dies vorsieht.
(2) Alle Rechte an der Software, ihrem Design und den vom Anbieter bereitgestellten Vorlagen verbleiben beim Anbieter. Vorlagen darf der Kunde für seine eigene Geschäftstätigkeit verwenden und anpassen.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Summe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Entgelte.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 3 Abs. 4) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(4) Während der kostenlosen Testphase haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des Absatzes 1.
(5) Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
(6) Der Anbieter haftet nicht für die rechtliche Richtigkeit von Inhalten, die der Kunde mit Feierflow erstellt, auch wenn sie auf Vorlagen des Anbieters beruhen (§ 7 Abs. 2).
(7) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 11 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, etwa geänderte Gesetze oder Rechtsprechung, neue Funktionen oder geänderte technische Abläufe, und die Änderung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail oder in der App mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht er, kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Auf die Frist, das Widerspruchsrecht und die Folgen eines Schweigens weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.
(3) Änderungen der Hauptleistungen oder der Preise richten sich ausschließlich nach § 3 Abs. 2 und § 5 Abs. 6.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hof (Saale). Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags können per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse bzw. an die oben genannte Adresse des Anbieters erfolgen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.